Katastrophen- und Zivilschutz brauchen zukunftsfähiges
Umdenken

April 8, 2022

Die Naturkatastrophen der letzten Jahre und der aktuelle Krieg in der Ukraine machen ein
Umdenken beim Katastrophen- und Zivilschutz unausweichlich. Dieses Umdenken muss sich
auch auf rechtlicher Ebene niederschlagen. Am 24. März fand daher die Anhörung zum
Gesetzesentwurf der CDU-Landtagsfraktion bezüglich einer Änderung des
Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes statt. Ein verbesserter Schutz der
sogenannten kritischen Infrastruktur, die Mitwirkung der Krankenhäuser beim
Katastrophenschutz, die Aufstellung von Landeseinheiten sowie der Aufbau einer zentralen
Material- und Lagerhaltung sind nur einige Bausteine, die im Gesetz verankert werden
sollen. Ein weiterer Punkt ist die schnellstmögliche finanzielle Aufstockung im Bereich des
Katastrophen- und Zivilschutzes, um ein fatales Vollzugsdefizit zu verhindern. Es ist gut und
richtig, dass Finanzminister Hilbers (CDU) hier direkt handelt und kurzfristig 40 Millionen
Euro für den Katastrophenschutz bereitstellt, ohne über den bürokratischen und
langwierigen Weg der Finanzierung durch ein Sondervermögen zu gehen, wie von
Innenminister Pistorius (SPD) vorgeschlagen. Nur so können die größten Defizite im
Katastrophenschutz, die durch die letzten Umweltkatastrophen schonungslos offengelegt
wurden, schnell beseitigt werden. Die CDU-Fraktion wird sich nachdrücklich dafür einsetzen,
dass der Zivil- und Katastrophenschutz in den kommenden Jahren nicht nur vom
beschlossenen Ad-hoc-Paket profitiert, sondern auf Dauer deutlich höhere Finanzmittel aus
dem Landeshaushalt erhält.