„Gesellschaftsdienst 2.0“ – für eine Dienstpflicht zur Wahrung unserer Sicherheit

März 3, 2022

„Fragt nicht, was euer Land für euch tun kann, sondern fragt, was ihr für euer Land tun könnt“ – diese berühmte Aufforderung John F. Kennedys aus dem Jahr 1961 ist auch in Deutschland aktueller denn je. Der gesellschaftliche Zusammenhalt schwindet, die unterschiedlichen gesellschaftlichen Milieus grenzen sich zunehmend voneinander ab, ja treffen oft genug gar nicht mehr aufeinander, und die Idee eines verbindenden „neuen Wir“ zwischen Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund bleibt oft nur die Wunschvorstellung einer gesellschaftspolitischen Theorie.

Schon deshalb gibt es für unser Land viel zu tun. Was verbinden kann, ist die Erfahrung eines gemeinsamen Dienstes für elementare Ziele. So ist es kein Zufall, dass heute zunehmend und keineswegs nur in Deutschland über eine verpflichtende gemeinnützige Tätigkeit für alle jungen Menschen nach Abschluss ihrer Schulzeit diskutiert wird.

In der Geschichte der Bundesrepublik und auch noch in den ersten zwanzig Jahren des wiedervereinigten Deutschlands stand die allgemeine Wehrpflicht für die verbindende Erfahrung eines gemeinsamen Dienstes. Vor nunmehr fast zehn Jahren wurde die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt und damit faktisch abgeschafft. Im Januar 2011 traten junge Männer letztmalig ihren Wehrdienst oder Ersatzdienst an. Dieser Zeitablauf ist in Verbindung mit den aktuellen Forderungen nach einer allgemeinen Dienstpflicht Anlass genug, das Ende der Wehrpflicht kritisch zu hinterfragen.

Um es gleich vorwegzunehmen: Es ist Zeit für die Einführung eines „Gesellschaftsdienstes 2.0“, der – als Dienstpflicht ausgestaltet – auch die Möglichkeit zu einem Wehrdienst (wieder) aufnimmt, ja in ihren Mittelpunkt rückt.

Sicherheitspolitische Bedenken gegen die Abschaffung der Wehrpflicht haben sich bestätigt

Als die Diskussion über das Ende der Wehrpflicht im Sommer 2010 auf ihren Höhepunkt zulief, habe ich als niedersächsischer Innenminister nachdrücklich davor gewarnt, die Dienstpflicht abzuschaffen. Meine Bedenken beruhten im Kern auf sicherheitspolitischen Erwägungen.

Nach dem Ablauf von zehn Jahren muss man sagen: Die Abschaffung der Wehrpflicht hat der Bundeswehr tatsächlich nicht gutgetan. Ein Zugriff auf zuletzt ca. 38.000 Grundwehrdienstleistende ist nicht mehr möglich.

Die Zahl der Freiwilligen sank auf unter 10.000 Personen. Gleichzeitig sank auch die Zahl der Berufs- und Zeitsoldaten. Auf der anderen Seite stieg die Nachfrage deutscher Soldaten im Ausland. Die Bundeswehr musste zwangsläufig auf Fähigkeiten verzichten und konnte nicht alle notwendigen Auslandseinsätze in vollem Umfang erfüllen.

Trotz weitreichender Anstrengungen zur Steigerung der Attraktivität einer Berufstätigkeit in den Streitkräften (Unterkünfte, Arbeitszeit, Bezahlung), leiden viele Teilstreitkräfte unter erheblichem Nachwuchsmangel. Besonders deutlich wird dies bei der Marine. „Die Marine geht unter“ – so lautete das Fazit des letzten Wehrbeauftragten. Ein zentraler Grund ist das fehlende Personal. Insbesondere fehlt es an hoch qualifizierten Soldatinnen und Soldaten. Gerade die Intelligenz geht der Bundeswehr zunehmend verloren. Dies ist nicht zuletzt deshalb besonders schmerzlich, weil die militärische Forschung in der Vergangenheit häufig auch als Motor für die zivile Forschung und den technischen Fortschritt wirkte.

So wird schmerzlich deutlich, dass die Wehrpflicht für viele tatsächlich die „Eintrittskarte“ in eine Karriere als Zeit- oder Berufssoldat war: Ohne die Wehrpflicht wären zahlreiche dieser Soldaten nicht auf die Idee gekommen, sich für eine Berufstätigkeit in den Streitkräften zu entscheiden.

Im Jahr 2010 hatte ich Folgendes prognostiziert:

„Nicht nachzuvollziehen ist, dass in der gegenwärtigen Debatte die negativen Folgen einer Abschaffung der Wehrpflicht bei den europäischen Verbündeten außer Acht gelassen werden. Die Analyse ergibt, dass sich dieser Schritt bei den meisten Partnern nicht bewährt hat. Dies gilt nicht zuletzt auch für die finanziellen Folgen:

  • Die Wehrpflichtabschaffung war bei den Verbündeten Frankreich, Spanien, Niederlande und Belgien nicht die Hauptursache für die anteilige Verringerung der Verteidigungsausgaben am BIP, sondern nur ein Bestandteil einer Reihe von Reduzierungen.
    • Die Annahme, durch eine Wehrpflichtabschaffung mehr Mittel für die Erhöhung des Investitionsanteils der Verteidigungshaushalte zu kommen, wurde nicht bestätigt.
    • Es entstehen Probleme in der Struktur des militärischen Personals, wenn die Reduzierung des Streitkräfteumfangs zusammenfällt mit einer abrupten Aussetzung der Wehrpflicht: man hat dann einen zu großen Anteil von länger dienenden Soldaten; dies führt zu einem signifikanten Anstieg des Altersdurchschnitts und zu einer Erhöhung der Kosten für Personal; bei den Anforderungen an das künftige Personal der Streitkräfte müssen Zugeständnisse gemacht werden; Rekrutierungsprobleme sind zu erwarten.
    • Eine signifikante Erhöhung der Einsatzfähigkeit der Streitkräfte als direkte Folge einer Wehrpflichtabschaffung ist ebenfalls nicht zu erkennen.“

Leider haben sich auch diese befürchteten negativen Entwicklungen weitgehend bestätigt: In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage eines FDP- Bundestagsabgeordneten von Dezember 2019 musste die Bundesverteidigungsministerin zugeben, dass das Durchschnittsalter der rund 200.000 Soldatinnen und Soldaten von 29 auf rund 32 Jahren in 2018 angestiegen ist. Bei der Marine ging der Anteil der unter 30-Jährigen von 64 auf 47 Prozent zurück. Die Folge sind hohe Fehlzeiten durch erhöhte Krankmeldungen.

Aktuelle sicherheitspolitische Herausforderungen verlangen eine starke Bundeswehr

Der für eine nachhaltige Schwächung der Bundeswehr sorgende Personalmangel lässt uns auch deshalb sorgenvoll in die Zukunft blicken, weil die sicherheitspolitischen Herausforderungen für Deutschland eher größer als kleiner werden. Die Hoffnungen auf eine weltweite Entspannung haben sich nicht erfüllt. Nach einer Studie vom Hailfax International Security Forum aus dem Jahr 2019 sind nicht nur die Sicherheitsexperten, sondern auch 74 Prozent der Befragten aus 27 teilnehmenden Ländern der Meinung, dass die Welt gefährlicher geworden ist. Als Antwort darauf will die Bundesregierung nunmehr den Anteil der Verteidigungsausgaben von derzeit 1,35 auf 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts langfristig steigern.

Meine Risikoanalyse aus dem Jahr 2010 gilt auch heute noch:

  • „Eine akute Gefährdung deutschen Territoriums im klassisch-konventionellen Sinne ist nicht erkennbar, aber weder im global-strategischen Rahmen noch im Nahen und Mittleren Osten ist eine Entspannung zu verzeichnen.
  • Im maritimen Bereich häufen sich Piraterieangriffe und damit eine Gefährdung der für Deutschland strategisch bedeutsamen Seewege (s. Horn von Afrika).
  • Chronische Sicherheitsgefährdungen wie Terrorismus durch nichtstaatliche Akteure, insbesondere durch islamistische Netzwerke, auch auf Kommunikationsverbindungen und kritische Infrastrukturen sowie Proliferation von Massenvernichtungswaffen sind weiterhin prägend.“

Die Sicherheitslage hat sich mindestens durch drei Szenarien verschärft:

  • Die Gefahr, dass Atomwaffen oder atomwaffenfähiges Material in den Besitz von Terrorgruppen gelangen, hat sich erhöht.
  • Konflikte können zunehmend über das Internet ausgetragen werden; Cyberkriege sind keine Utopie mehr.
  • Der Klimawandel führt nicht nur zu Dürren, Orkanen und Sturmfluten, sondern auch zu sicherheitspolitischen Herausforderungen, denn Verteilungskämpfe und wirtschaftliche Not sind der Nährboden auch von militärischen Auseinandersetzungen.

Zivilschutz

Auch der sehr personalintensive Zivil- bzw. Bevölkerungsschutz – in diesem Bereich sind das Technische Hilfswerk (THW), die Feuerwehr, der Arbeiter-Samariter-Bund, die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, das Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser-Hilfsdienst tätig – steht vor großen Herausforderungen: Zu den Kernaufgaben des Bevölkerungsschutzes gehören mittlerweile die Bewältigung von Stürmen, Hochwasserereignisse und Hitzeperioden. Insbesondere die Häufigkeit dieser Auswirkungen des Klimawandels stellen neue – personalintensive – Anforderungen an die Katastrophenvorsorge und das Katastrophenmanagement.

Zunehmend müssen die im Bevölkerungsschutz tätigen Organisationen die Verfügbarkeit der sicheren Infrastrukturen – etwa die Energie- und Wasserversorgung – sicherstellen.

Nicht zuletzt zeigt auch die gegenwärtige Corona-Pandemie, welche Bedeutung ein umfassender Bevölkerungsschutz hat.

Als Fazit kann deshalb festgehalten werden, dass zukünftig erheblich mehr Menschen zur Verteidigung unseres Landes und zum Schutz unserer Bevölkerung benötigt werden. Insbesondere gilt es, auch hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen. Die Rekrutierung dieser dringend benötigten Intelligenz in ausreichender Zahl scheint ohne einen verpflichtenden Dienst wenig wahrscheinlich zu sein.

Die Idee einer Heimatschutzpflicht

Deshalb habe ich bereits im Jahr 2010 die Einführung einer „Heimatschutzpflicht“ vorgeschlagen, die einen einjährigen Wahlpflichtdienst entweder in den Streitkräften oder auch in den Zivilschutzverbänden vorsieht.

Es sei daran erinnert, dass die nicht mehr sicherzustellende Wehrgerechtigkeit als zentraler Grund für das Ende der Wehrpflicht galt. Diesem Problem beugt eine Dienstpflicht, die einen wahlweisen Dienst auch in den Zivilschutzverbänden vorsieht, von vornherein vor. Ein solcher Wahlpflichtdienst wäre auch im Übrigen verfassungskonform: Das Grundgesetz hat die Dienstpflicht keineswegs allein als Wehrpflicht ausgestaltet. Vielmehr ermöglicht sie ausdrücklich, Männern vom vollendeten 18. Lebensjahr an „zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband“ (Artikel 12a Grundgesetz) zu verpflichten. Die Wehrpflicht ist nach dem Grundgesetz also nur eine von drei Optionen; sie kann durch die Verpflichtung zum Dienst in der Bundespolizei und/oder in Zivilschutzverbänden ergänzt werden. Damit eröffnet sich die Möglichkeit, die Dienstpflicht so auszugestalten, dass sie wahlweise bei den Streitkräften, der Bundespolizei oder bei den im Zivil- bzw. Katastrophenschutz tätigen Verbänden abgeleistet werden kann.

Eine solche „Heimatschutzpflicht“ wird nicht nur durch das Grundgesetz eröffnet, sondern auch durch europäisches bzw. internationales Recht. So gestattet etwa die Europäische Menschenrechtskonvention nicht nur Dienstpflichten „militärischen Charakters“, sondern davon unabhängig auch Dienstpflichten zur Abwehr „von Notständen und Katastrophen, die das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen“.

Eine Heimatschutzpflicht entspricht zudem dem bereits in der Wehrpflichtidee ausgedrückten Gedanken, dass es eine gemeinsame, eine kollektive Verantwortung der Bürger selbst gibt, die Sicherheit des Landes zu wahren. Dieser Gedanke ist zeitlos. Und schließlich ermöglicht eine solche Wahlpflicht durch die dann gegebene Einzugsbreite, die Wehrgerechtigkeit zu gewährleisten.

„Gesellschaftsdienst 2.0“ für Männer und Frauen

In Zeiten allgemeiner Gleichberechtigung mag eine Dienstpflicht, die sich ausschließlich an Männer richtet, wie ein Relikt aus der Vergangenheit erscheinen. So wie sich die Bundeswehr vor rund 20 Jahren umfassend für den Dienst auch von Soldatinnen geöffnet hat, so wäre auch eine allgemeine Dienstpflicht durchaus überlegenswert. Doch hierzu wären – abgesehen von der politischen Realisierbarkeit – hohe rechtliche Hürden zu überwinden, wie schon der bereits angesprochene Artikel 12a des Grundgesetzes zeigt, der Wehr-, Ersatzdienste und andere Dienstverpflichtungen ausdrücklich nur an Männer adressiert.

Alternativ ist eine Ausgestaltung des „Gesellschaftsdienstes 2.0“ als eine Kombination aus einem Wahlpflichtdienst für Männer und einem Freiwilligendienst für Frauen denkbar, wobei (auch) Letzterer durch besondere Anreize – etwa durch Verkürzungen der Wartezeiten auf einen Studienplatz oder eine Anhebung der Bafög-Leistungen – so ausgestaltet werden sollte, dass insgesamt so viele Männer und Frauen eines Jahrgangs wie nur möglich tatsächlich einen solchen Gesellschaftsdienst ableisten.

In diesem Zusammenhang bleibt noch auf die guten Erfahrungen mit dem im Jahr 2011 eingeführten Bundesfreiwilligendienst hinzuweisen. Insbesondere durch das parallel eingeführte G8 haben viele junge Leute dieses Angebot als Orientierungsphase nach dem Abitur genutzt. Ob dieser Trend nach Wiedereinführung der 13 Jahre bis zum Abitur anhält, bleibt abzuwarten. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die für den Zivilschutz wichtigen Hilfsorganisationen nur begrenzt davon profitiert haben. So stehen zum Beispiel dem THW mittlerweile rund 20 Prozent weniger Hilfskräfte zur Verfügung.

Die letzten 10 Jahre haben gezeigt, dass ohne eine Dienstpflicht vor allem die Bundeswehr nicht ausreichend qualifizierten Nachwuchs rekrutieren kann. Zudem ist die gesellschaftliche Einbindung der Streitkräfte zunehmend verloren gegangen. Solange sich im karitativen und ökologischen Bereich noch viele freiwillig engagieren, kann hier auf eine Verpflichtung verzichtet werden.

Die Attraktivität dieses Dienstes, der sich als Bestandteil eines „Gesellschaftsdienstes 2.0“ dann vor allem an Frauen richtet, sollte durch geeignete Maßnahmen noch weiter erhöht werden. Im Sinne des gesellschaftlichen Zusammenhalts und zur Stärkung eines „Wir-Gefühls“ ist auch daran zu denken, für die dann im Wahlpflichtdienst und Freiwilligendienst tätigen Männer und Frauen gemeinschaftliche – also dienstübergreifende – Veranstaltungen, etwa im Bereich der politischen Bildung, durchzuführen.

Abschließend seien noch auf einige Aspekte der Ausgestaltung eines „Gesellschaftsdienstes 2.0“ hingewiesen:

Dieser Dienst sollte auf ein Jahr ausgerichtet werden.

Bundeswehr: Das praktische Einsatzgebiet sollte sich auf die Aufgaben der Landesverteidigung und des Heimatschutzes konzentrieren. Die zweimonatige Grundausbildung müsste darauf ausgerichtet sein. Allgemeine politische Bildung (1 Monat) könnte über die Kapazitäten der Bundesfreiwilligendienste angeboten werden. Ein dreimonatiges ausgiebiges Praktikum in unterschiedlichen Teilbereichen der Bundeswehr ermöglicht einen breiten Einblick in das Aufgabenspektrum der Bundeswehr. Daran anschließend erfolgt für sechs Monate der praktische Einsatz. 

Zivil- bzw. Bevölkerungsschutz: Bei den Zivil- und Katastrophenschutzorganisationen erfolgt eine dreimonatige Grundausbildung. Die politische Bildung wird über die Kapazitäten der Bundesfreiwilligendienste angeboten. Eine zweimonatige Praktikumsphase sollte den Einblick in verschiede Teilbereiche der Hilfsorganisation ermöglichen. Darunter kann auch ein Auslandsaufenthalt fallen. Über sechs Monate erfolgt dann der praktische Einsatz.

Bonus bei Ausbildung und Studium:

Die Zeit in der Bundeswehr und beim Bevölkerungsschutz muss so gestaltet werden, dass sich daraus ein individueller Mehrwert für die jungen Männer gestaltet. Darüber hinaus sollte sich der Einsatz für unseren Staat und unsere Gesellschaft positiv bei der Ausbildung und beim Studium auswirken. Hierbei wäre -wie bereits angedeutet – die Anerkennung von Praktika, Verkürzungen der Wartezeiten auf einen Studienplatz oder eine Anhebung der Bafög-Leistungen denkbar.

Selbstverständlich steht auch bei diesem Modell den Frauen wie bisher die freiwillige Teilnahme am Dienst in der Bundeswehr und im Zivil- bzw. Bevölkerungsschutz offen. Auf der anderen Seite könnte in einem begrenzten Umfang auch die Erfüllung der Dienstpflicht für Männer in Freiwilligendiensten ermöglicht werden.

Das Aussetzen der Wehrpflicht war nicht nur ein grundsätzlicher Fehler, sondern wurde übereilt beschlossen. Die Bundeswehr und nicht zuletzt auch die Bevölkerungsschutzorganisationen waren auf diesen Schritt nicht vorbereitet. Daraus resultierten erhebliche organisatorische und vor allem personelle Probleme. Die Umsetzung des „Gesellschaftsdienstes 2.0“ sollte daher gut vorbereitet werden. Inhalte der jeweiligen Dienste müssen auf die neuen Herausforderungen zugeschnitten, Ausbilder und Betreuer gewonnen und qualifiziert werden. Diese wichtige Investition in die Zukunft kann ohne ausreichend finanzielle Mittel nicht erreicht werden.

Autor: Uwe Schünemann, 2020 / Minister für Inneres und Sport von 2003 bis 2013 in Niedersachsen